Muss ich für die Wohnungsauflösung nach München kommen?
Nein. Nach einer Besichtigung per Foto oder Video und einer Absprache darüber, was zur Seite gelegt und was entsorgt wird, genügt die Schlüsselübergabe. Viele unserer Auftraggeber wohnen in Hamburg, Wien oder London und regeln die gesamte Auflösung telefonisch. Auf Wunsch dokumentieren wir jeden Schritt mit Fotos.
Das Schwierige an einer Auflösung aus der Ferne ist nicht die Räumung selbst, sondern die Reihenfolge. Diese Checkliste ist nach Reihenfolge sortiert, nicht nach Wichtigkeit.
Zuerst: Sie haben mehr Zeit als Sie denken
Der häufigste Fehler in der ersten Woche ist Eile. Das Mietverhältnis endet nicht mit dem Tod des Mieters.
Nach § 580 BGB können sowohl die Erben als auch der Vermieter das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen — gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem sie vom Tod erfahren haben. Die gesetzliche Frist für Wohnraum beträgt in der Regel drei Monate zum Monatsende, praktisch also bis zum Ablauf des übernächsten Monats.
Das heißt in der Praxis: Sie haben meist sechs bis zehn Wochen, nicht sechs bis zehn Tage. Und Sie zahlen in dieser Zeit Miete — aber eine Woche Miete ist deutlich günstiger als eine überstürzte Räumung, bei der Unterlagen im Container landen.
Reihenfolge: Was zuerst, was später
1. Wohnung sichern, nichts wegwerfen
Schließen Sie die Wohnung ab und lassen Sie zunächst alles stehen. Wenn mehrere Personen einen Schlüssel haben, sprechen Sie ab, dass niemand einzeln „schon mal aufräumt“. Das klingt übervorsichtig, verhindert aber den häufigsten Streit unter Angehörigen.
2. Erbfolge klären, bevor Sie beauftragen
Wer eine Wohnung räumen lässt, bevor die Erbfolge geklärt ist, greift möglicherweise in fremdes Eigentum ein. Klären Sie:
- Gibt es ein Testament? Liegt es beim Nachlassgericht?
- Wer sind die Erben, und schlägt jemand aus?
- Wenn ausgeschlagen wird: Die Räumungspflicht geht an den Vermieter beziehungsweise einen Nachlasspfleger über — dann beauftragen nicht Sie.
Wichtig für die Rechnung: Wer den Auftrag unterschreibt, haftet dafür — unabhängig davon, wer erbt. Klären Sie vorher, wer beauftragt und aus welchen Mitteln bezahlt wird.
3. Kündigung schreiben, Frist notieren
Kündigen Sie schriftlich, mit Bezug auf § 580 BGB, und lassen Sie sich den Zugang bestätigen. Notieren Sie das Enddatum — daran hängt alles Weitere. Fragen Sie im gleichen Schreiben nach dem Übergabeprotokoll: Sie wollen wissen, was der Vermieter erwartet, bevor Sie einen Räumungstermin buchen.
4. Verträge kündigen, die weiterlaufen
Strom, Gas, Internet, Telefon, Rundfunkbeitrag, Zeitungsabos, Versicherungen, Mitgliedschaften, Streamingdienste. Diese Liste ist länger als erwartet, und jeder Vertrag hat eine eigene Frist. Ein Blick in die Kontoauszüge der letzten drei Monate ist dafür wertvoller als ein Blick in die Ordner — Daueraufträge und Abbuchungen zeigen, was existiert.
Achtung: Kündigen Sie Strom nicht zu früh. Ohne Strom wird die Räumung langsamer und teurer, und im Keller ohne Licht gar nicht möglich.
5. Besichtigung organisieren, ohne selbst zu kommen
Drei Möglichkeiten, in dieser Reihenfolge:
- Fotos. Jeder Raum vom Türrahmen aus, Schränke geöffnet, Keller und Dachboden dabei, dazu der Weg vom Eingang zum Parkplatz. Genau danach fragt unser Angebotsrechner.
- Videotelefonat. Jemand vor Ort — ein Nachbar, die Hausverwaltung — geht mit dem Telefon durch die Wohnung, während wir mitschauen.
- Wir gehen allein. Wenn die Hausverwaltung oder ein Nachbar uns hineinlässt, besichtigen wir und schicken Ihnen Fotos plus Angebot.
6. Festlegen, was zur Seite gelegt wird
Das ist der Teil, für den es sich lohnt, gründlich zu sein. Sagen Sie uns, worauf wir achten sollen. Was wir grundsätzlich zur Seite legen und übergeben, auch ohne Aufforderung:
- Ordner, Verträge, Versicherungspolicen, Sparbücher, Kontoauszüge
- Ausweise, Urkunden, Rentenunterlagen, Grundbuchauszüge
- Bargeld, Schmuck, Uhren, Münzen
- Fotoalben, Briefe, persönliche Erinnerungsstücke
- Schlüssel jeder Art — sie gehören oft zu Dingen, die noch auftauchen
Nichts davon landet im Container, auch wenn es zwischen Gerümpel liegt. Bei einer Haushaltsauflösung ist diese Sichtung Teil des Ablaufs und der Grund, warum sie etwas länger dauert als eine reine Räumung.
7. Wertvolles vor der Räumung schätzen lassen
Antiquitäten, Kunst, Sammlungen, Musikinstrumente, hochwertiger Schmuck: Lassen Sie sie schätzen, bevor geräumt wird. Wir fassen solche Stücke nicht an. Warum eine pauschale Wertanrechnung hier keine gute Idee ist, steht in einem eigenen Artikel.
8. Räumungstermin buchen — mit Puffer
Legen Sie den Termin mindestens eine Woche vor den Übergabetermin. Damit haben Sie Luft für Nacharbeiten, falls der Vermieter etwas beanstandet. Wenn eine Halteverbotszone nötig ist: drei Wochen Vorlauf, das ist die einzige harte Frist auf unserer Seite.
9. Zählerstände und Fotos
Am Räumungstag oder direkt danach: Strom, Gas, Wasser ablesen und fotografieren, mit Datum. Dazu Fotos aller leeren Räume. Beides ist der beste Schutz gegen Nachforderungen, die sechs Wochen später kommen. Wir machen diese Aufnahmen auf Wunsch und schicken sie Ihnen.
10. Übergabe
Klären Sie vorher, ob besenrein genügt oder eine Endreinigung verlangt wird — der Unterschied ist erheblich und steht im Artikel Besenrein oder Endreinigung. Wenn Sie nicht selbst übergeben können, kann in Absprache mit dem Vermieter oft die Hausverwaltung übernehmen.
Alle Schlüssel vollständig zurückgeben — Wohnung, Haus, Keller, Briefkasten, Garage. Fehlende Schlüssel sind der teuerste Kleinposten einer Übergabe, weil im Zweifel die Schließanlage getauscht wird.
Was das kostet
Eine vollständige Wohnungsauflösung liegt in München bei 1.200 bis 2.500 € für eine Wohnung und 3.000 bis 7.000 € für ein Haus, inklusive Mehrwertsteuer und Entsorgung. Abgerechnet wird nach Stunden zu 65,45 €55,00 € je Person, die Entsorgung nach Gewicht zu {{p:disposalPer100Kg}} je 100 Kilogramm. Die vollständige Aufstellung steht im Artikel Was kostet eine Entrümpelung in München.
Ein Hinweis zum Tempo
Angehörige unterschätzen fast immer, wie anstrengend die Sichtung ist — nicht körperlich, sondern weil in jeder Schublade eine Erinnerung liegt. Wenn Sie selbst durchsehen möchten, planen Sie dafür einen eigenen Tag ein, getrennt vom Räumungstag. Und wenn Sie es nicht möchten, ist das ebenso in Ordnung: Wir machen das seit 2004 und kommentieren nichts.
