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Entrümpelung München

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die verbindlichen Geschäftsbedingungen werden vor dem Livegang ergänzt. Die folgenden Punkte beschreiben die tatsächliche Praxis und sind als Grundlage für die anwaltliche Ausarbeitung gedacht.

TODO: Rechtsprüfung vor Veröffentlichung

Dieser Abschnitt ist ein Arbeitsentwurf und keine Rechtsberatung. Die AGB müssen anwaltlich erstellt werden, insbesondere zu Gewährleistung, Haftungsbegrenzung, Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen und Zahlungsbedingungen. Bis dahin gilt das jeweils individuell erteilte schriftliche Angebot.

Leistungsumfang

Gegenstand ist die Räumung der vereinbarten Flächen, die Trennung der Materialien vor Ort, der Abtransport und die fachgerechte Entsorgung sowie die besenreine Übergabe. Besenrein bedeutet: vollständig geräumt, Böden gekehrt, Schränke und Einbauten leer. Eine Endreinigung ist nicht enthalten und wird gesondert vereinbart.

Asbest und asbesthaltige Materialien werden nicht angenommen. Bei entsprechendem Verdacht wird die Arbeit an der betroffenen Stelle eingestellt und an einen zertifizierten Fachbetrieb verwiesen.

Preise und Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach Stunden auf Grundlage der auf dieser Website veröffentlichten Sätze. Der Mindestbetrag umfasst eine Stunde Arbeit vor Ort mit zwei Personen; die Anfahrt ist darin nicht enthalten. Nach der ersten Stunde wird in Schritten von 30 Minuten abgerechnet.

Die Anfahrt wird nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern zum jeweils aktuellen Dieselpreis berechnet. Eine feste Kilometerpauschale besteht nicht; der Betrag wird im Angebot gesondert ausgewiesen.

Die Entsorgung wird nach Gewicht gesondert abgerechnet und durch Wiegescheine belegt. Für Sondermüll gelten die veröffentlichten Preise je Liter beziehungsweise je Stück zuzüglich der Grundpauschale je Auftrag.

Eine Anrechnung des Wiederverkaufswerts von Gegenständen erfolgt nicht.

Preisschätzung über den Angebotsrechner

Die über den Angebotsrechner ausgegebene Preisspanne ist eine unverbindliche Schätzung und kein Angebot im Rechtssinne. Ein verbindlicher Preis entsteht erst durch ein schriftliches Angebot nach Telefonat oder Besichtigung.

Termine, Zuschläge und Zahlung

Für Samstagseinsätze gilt ein Zuschlag von 50 Prozent. Einsätze an Sonn- und Feiertagen sind nur nach Absprache und nur im gesetzlich zulässigen Rahmen möglich; der Zuschlag beträgt 100 Prozent.

Eine Halteverbotszone wird auf Wunsch beantragt und erfordert drei Wochen Vorlauf. Die Kosten werden gesondert ausgewiesen.

Die Zahlung erfolgt in Barzahlung oder auf Rechnung.