Entsorgung & Recycling
Getrennte Fraktionen, Elektroaltgeräte, Sondermüll — mit veröffentlichten Preisen und Nachweis.
Entsorgung & Recycling →Alle Preise werden als Bruttopreise inklusive 19 % Mehrwertsteuer angezeigt.
Gewerbe
Wir räumen Büros, Läden, Praxen, Kanzleien, Lager, Hallen, Werkstätten und Gastronomiebetriebe — auf Wunsch abends oder am Wochenende, damit der laufende Betrieb nicht steht. Abgerechnet wird nach Stunden zu 55,00 € netto je Person, Akten vernichten wir DSGVO-konform mit Nachweis.
Ein Büro mit 10 bis 15 Arbeitsplätzen kostet netto meist 1.800 bis 3.500 €, ein Großraumbüro oder eine ganze Etage 4.000 bis 12.000 €. Grundlage ist der Stundensatz von 55,00 € netto je Person zuzüglich Fahrzeug, Anhänger und Entsorgung nach Gewicht. Gewerbliche Auftraggeber sehen mit dem Umschalter oben alle Preise netto.
Büromöbel sind volumenintensiv, aber leicht — anders als ein Privathaushalt. Ein Schreibtisch mit Rollcontainer und Stuhl wiegt rund 60 Kilogramm, füllt aber gut einen Kubikmeter. Das heißt: Bei Büroauflösungen bestimmt die Anzahl der Fahrten den Preis stärker als das Gewicht, und Zerlegen vor Ort spart bares Geld.
Der zweite Kostenblock ist die IT und alles Elektrische. Monitore, Rechner, Server, Drucker und Telefonanlagen gehen über die vorgeschriebenen Rücknahmewege für Elektroaltgeräte. Datenträger behandeln wir gesondert — dazu weiter unten.
Ein Einzelhandelsgeschäft von 80 bis 150 m² liegt netto bei 2.500 bis 6.000 €. Der Aufwand steckt in der Ladeneinrichtung: Regalsysteme, Theken, Kassenbereich und Schaufensterausstattung sind oft verschraubt oder verklebt und müssen zurückgebaut werden. Restbestände an Ware kommen nach Gewicht hinzu.
Hier entscheidet fast ausschließlich das Gewicht. Rechnen Sie mit 55,00 € netto je Person und Stunde plus 40,00 € netto je 100 Kilogramm Entsorgung. Eine 500-m²-Halle mit Palettenregalen, Restmaterial und Maschinen kommt schnell auf 10 bis 25 Tonnen — allein 4.000 bis 10.000 € netto Entsorgung.
Ja. Abends und samstags ist bei Gewerbeaufträgen der Normalfall, weil der Betrieb nebenan oder im Haus weiterläuft. Samstags gilt ein Zuschlag von 50 Prozent. Sonn- und Feiertagseinsätze sind nur nach Absprache und nur, soweit gesetzlich zulässig, möglich — § 9 Arbeitszeitgesetz setzt hier enge Grenzen.
Für Gewerbeflächen ist ein Quadratmeterpreis noch weniger aussagekräftig als für Wohnungen. Eine leergezogene Bürofläche und eine vollgestellte Werkstatthalle derselben Größe unterscheiden sich im Aufwand um den Faktor zehn. Belastbar wird es erst nach einer Besichtigung — bei Flächen ab etwa 200 m² kommen wir dafür grundsätzlich vorbei.
Akten werden in verschlossenen Behältern abtransportiert und bei einem zertifizierten Dienstleister nach DIN 66399 vernichtet. Sie erhalten einen Vernichtungsnachweis. Für personenbezogene Unterlagen ist das keine Zusatzleistung, sondern die einzige zulässige Variante — Papier mit Kundendaten gehört nicht in den Container.
Welche Sicherheitsstufe nötig ist, hängt vom Inhalt ab. Für normale Geschäftskorrespondenz genügt Stufe P-3, für personenbezogene Daten ist P-4 üblich, für Gesundheits-, Mandanten- und Personaldaten wird P-5 verlangt. Sagen Sie uns, worum es geht, dann steht die Stufe im Angebot.
Datenträger sind der Punkt, der am häufigsten übersehen wird. Festplatten aus ausgemusterten Rechnern, alte Backup-Bänder, Kopierer mit internem Speicher und selbst Multifunktionsdrucker halten Daten fest. Wir lassen sie physisch vernichten und weisen es getrennt nach, statt sie einfach als Elektroschrott abzugeben.
Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege müssen nach § 257 HGB und § 147 AO grundsätzlich zehn Jahre aufbewahrt werden, empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sechs Jahre. Was in diese Fristen fällt, darf bei einer Betriebsauflösung nicht vernichtet werden — auch dann nicht, wenn der Betrieb nicht mehr existiert.
Praktisch heißt das: Sortieren Sie vor der Räumung die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen aus und lagern Sie sie ein, statt sie mitvernichten zu lassen. Die Pflicht überlebt den Betrieb — im Insolvenzfall geht sie auf den Insolvenzverwalter über, bei einer freiwilligen Aufgabe bleibt sie beim ehemaligen Inhaber.
Bei Praxen und Kanzleien kommen berufsrechtliche Fristen dazu, die deutlich länger laufen können. Patientenakten sind nach § 630f BGB mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, für einzelne Bereiche gelten längere Sonderfristen. Wir vernichten in diesen Fällen nichts ohne ausdrückliche schriftliche Freigabe.
Büroauflösung, Firmenauflösung, Etagen und Großraumbüros. Möbel, IT, Akten, Küchen- und Sozialräume.
Ladenauflösung und Geschäftsauflösung inklusive Ladeneinrichtung, Regalsystemen, Theken und Restbeständen.
Praxisauflösung und Kanzleiauflösung mit besonderem Augenmerk auf Akten, Fristen und Behandlungsunterlagen.
Lagerauflösung, Hallenräumung und Industrieentrümpelung. Palettenregale, Restmaterial, Maschinen.
Restaurantauflösung, Gastronomieauflösung, Hotelauflösung. Küchentechnik, Kühlanlagen, Mobiliar.
Räumung von Werkstätten und Produktionshallen. Maschinen, Öle, Betriebsstoffe und Reststoffe.
Getrennte Fraktionen, Elektroaltgeräte, Sondermüll — mit veröffentlichten Preisen und Nachweis.
Entsorgung & Recycling →Ja. Gewerbliche Auftraggeber erhalten eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer. Mit dem Umschalter oben im Seitenkopf sehen Sie alle Preise auf dieser Website netto.
Abends und samstags ja — samstags mit 50 Prozent Zuschlag. Sonn- und Feiertagseinsätze nur nach Absprache und nur, soweit gesetzlich zulässig, mit 100 Prozent Zuschlag. § 9 Arbeitszeitgesetz verbietet Sonntagsarbeit außerhalb genehmigter Ausnahmen.
Ja. Trennwände, Theken, Ladeneinrichtung, Küchenzeilen und verschraubte Regalsysteme bauen wir zurück. Das wird als Arbeitszeit abgerechnet. Statisch relevante Eingriffe und Elektroarbeiten am Festanschluss übernehmen Fachbetriebe.
Funktionsfähige Maschinen sollten Sie vor der Räumung separat verwerten — der Erlös übersteigt fast immer, was eine Verschrottung einbringt. Was übrig bleibt, geht in den Metallschrott. Betriebsstoffe wie Öle, Kühlschmierstoffe und Lösemittel werden getrennt als Sondermüll abgerechnet.
Ein normales Büro in ein bis zwei Tagen, eine Etage in drei bis fünf, eine große Halle in ein bis zwei Wochen. Bei einem festen Rückgabetermin an den Vermieter planen wir rückwärts von diesem Datum — nennen Sie ihn im ersten Gespräch.
Ja. Wichtig ist, dass die Beauftragung durch den Verwalter erfolgt und die Freigabe der Masse geklärt ist, bevor etwas bewegt wird. Wir dokumentieren den Zustand und die abtransportierten Positionen auf Wunsch vollständig.
Ja, physisch und mit Nachweis. Löschen genügt bei ausgemusterter Hardware nicht, und ein Kopierer mit interner Festplatte ist genauso betroffen wie ein Server. Nennen Sie uns die Geräte, dann steht es im Angebot.
Zwei Minuten am Telefon ersetzen oft eine halbe Stunde Formular. Sagen Sie uns, was geräumt werden soll — wir sagen Ihnen, was es kostet und wann wir kommen können.
Montag bis Samstag, 08:00–18:00 Uhr